Steuern
Die Schweiz ist kein Steuerparadies
Auch ohne Paradies zu sein hat die Schweiz eine im internationalen Vergleich immer noch moderate Besteuerung. Bei uns entscheidet nämlich der Bürger, welche Steuern von ihm erhoben werden dürfen. Unternehmen profitieren von einer relativ niedrigen Besteuerung des Reingewinns. Daneben gibt es Gesellschaften, welche einen besonderen Steuerstatus haben, wie Holding- und Managementgesellschaften oder Gesellschaften mit einer auslandbezogenen Geschäftstätigkeit. Auch sind Steuerermässigungen für Neuansiedlungen erhältlich. Im Unterschied zu vielen Hochsteuerländern besitzt die Schweiz ein bürgerfreundliches und effizientes Steuersystem. Die Amtshilfe ins Ausland ist immer noch begrenzt.Das Steuersystem in der Schweiz ist für den Aussenstehenden kompliziert. Steuern werden auf drei verschiedenen Ebenen erhoben: beim Bund, den Kantonen und den Gemeinden. Innterhalb eines gewissen Rahmens sind die Kantone und Gemeinden bei der Festlegung der Steuern autonom. Daher kann die Steuerbelastung je nach Standort beträchtlich variieren.
Vorteile des Schweizer Steuersystems sind zum einen eine grosszügige Ausgestaltung der Bewertungsregeln in Bezug auf Abschreibungen und Rückstellungen. Sodann kommen Hoding-, Beteiligungs-, Verwaltungs- und Servicegesellschaften sowie Handelsgesellschaften mit überwiegend Auslandaktivitäten in den Genuss einer reduzierten Besteuerung. Nachteilig ist die wirtschaftliche Doppelbelastung der ausgeschütteten Unternehmensgewinne. Sie werden sowohl in der Unternehmung wie beim Aktionär - zumindest teilweise - besteuert.
Auf Dividendenausschüttungen wird eine Quellensteuer von 35% erhoben, die an Inländer zurückerstattet wird. Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Vielzahl von Ländern reduzieren diese Steuer auf einen Sockelbetrag von meistens 5%. Zins- und Lizenzzahlungen können quellensteuerfrei erfolgen.